ettCAR – e-Dorfauto

Das Elektromobil für Etteln:
–> Neue Ideen für Mobilität auf dem Land
–> Gemeinsam und geteilt
–> Für Vereine und Gruppierungen
–> Für private Nutzung
–> 7-Sitze
–> Buchung und „Autoschlüssel“ per Smartphone und App
–> Kostenlose Nutzung für alle Ettelner
–> Infos unter: www.etteln-aktiv.de

Hier geht es zu den Infos zur Nutzung von ettCAR

Seit der „Enthüllung“ und Segnung des eDorfautos im Rahmen der Veranstaltung „Jahresauftakt“ am 21.02.2020 in Etteln ist ettCAR auf der Straße:

Enthüllung des neuen eDorfautos „ettCAR“ und Autosegnung:

v.l.n.r.: Paul Lohmann (Etteln-aktiv), Ralf Zumbrock (Südliches Paderborner Land), Uwe Jordan (Südliches Paderborner Land), Claudia Günter (Etteln-aktiv), Ulrich Ahle (Ortsvorsteher, Etteln-aktiv), Pfarrerin Sabine Sarpe (Evangelische Kirche), Pastor Markus Berief (Katholische Kirche), Burkhard Schwuchow (Bürgermeister Stadt Büren (Leiter LEADER LAG Südliches Paderborn Land), Rüdiger Hölscher (Kommunalmanagement bei Westfalen Weser Netz), Reiner Allerdissen (Bürgermeister der Gemeinde Borchen), Dr. Dominik Freund, Geschäftsführer wallbe, Elmar Schäfer (Etteln-aktiv) 

Das Projekt wird gefördert von:

LEADER in der Region ‚Südliches Paderborner Land‘:
Die Förderung ist Teil der aktuellen Förderperiode des LEADER-Programms – einem Maßnahmenprogramm der Europäischen Union. Das Programm dient der Strukturförderung und wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zu den EU-Mitteln ergänzend Landesmittel bereit. So kann eine Projektförderung von 65% der Gesamtkosten erreicht werden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung.


Die ettCAR-Buchungs-APP:

Mit dieser App kann die Buchung vorgenommen werden. Die App ist kostenlos in den App-Stores verfügbar. 

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von: Cx9 Systems GmbH


Nutzungsbedingungen eDorfauto „ettCAR“ Etteln

– Version 3 / Stand 15.03.2020 –
Nutzungsbedingungen als pdf zum Download:

20200315_Anleitung_ettCAR_Version_3

A. Allgemeines

  1. Das eDorfauto in Etteln dient der Dorfgemeinschaft Etteln und seinen Einwohnern zur Unterstützung bei der ehrenamtlichen Arbeit und der Förderung der Elektromobilität. Eigentümer und Verleiher ist der Verein Etteln Aktiv e. V.
  2. Eine Nutzungsgebühr oder Kilometerpauschale wird nicht erhoben.
  3. Der Entleiher hat keinen Rechtsanspruch auf die Entleihe des eDorfautos für den Fall, dass das Fahrzeug nicht fahrtüchtig oder anderweitig entliehen ist.
  4. Der Verleiher behält sich das Recht vor, einzelne Personen bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bis auf weiteres von der Nutzung des eDorfautos auszuschließen.
  5. Der Eigentümer/Verleiher verpflichtet sich, die Betriebsanleitung, Zubehör (Ladekabel) und die Informationsbroschüre im eDorfauto vorzuhalten.
  6. Nur der Entleiher ist zur Nutzung des eDorfauto als Fahrer berechtigt. Insbesondere ist es dem Entleiher nicht gestattet, das eDorfauto anderen Personen zur Nutzung zu überlassen. Die Mitnahme von bis zu sechs (6) Personen als Passagiere ist zulüssig. Passagiere dürfen jedoch nicht Fahrer des eDorfautos sein. Im Falle der Weitergabe an Dritte entfällt der Versicherungsschutz und der Entleiher haftet im Schadensfall in vollem Umfang.
  7. Die Leihe des eDorfautos erfolgt unter den jeweils gültigen Nutzungsbedingungen. Die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann unter http://www.etteln-aktiv.de
    angerufen werden.

B. Voraussetzungen für die Nutzung

  1. Für die Nutzung des eDorfautos muss der Entleiher im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein (Führerschein Klasse B oder Klasse III). Die gültige Fahrerlaubnis ist bei jeder Fahrt mit dem eDorfauto mit sich zu führen.
  2. Die Nutzung des eDorfautos ist nur im Zustand der uneingeschränkten Fahrtauglichkeit zulässig. Insbesondere ist eine Nutzung nach dem Konsum von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender bzw. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel sowie Übermüdung untersagt.
  3. Zur Erlangung der Buchungsberechtigung muss jeder Entleiher eine Kopie / Scan eines gültigen Personalausweises und Führerscheins vorlegen. Hierzu wird zu Beginn an Wochenenden ein Informationsstand beim Bäcker eingerichtet. Im Folgenden kann der Nachweis bei den Vorstandsmitgliedern von Etteln aktiv erbracht werden.
  4. Die regelmäßige Kontrolle des Führerscheins bei registrierten Fahrern erfolgt einmal pro Jahr vor Ort oder durch die BuchungsApp. Hierzu kann vom Verleiher ein Dienstleister beauftragt werden. Seitens eines registrierten Entleihers besteht eine aktive Mitteilungspflicht an den Verleiher, sofern eine Phase der Versagung der Fahrerlaubnis vorliegt. Durch diese Maßnahmen stellt der Verleiher sicher, dass eine Nutzung des eDorfautos durch Personen ohne Fahrerlaubnis ausgeschlossen ist.
  5. Jeder Entleihvorgang wird in der BuchungsApp dokumentiert und hierüber ein automatisches Fahrtenbuch geführt.
  6. Die Nutzung des eDorfautos ist ohne vorige Rücksprache mit dem Entleiher und ausdrücklicher Genehmigung durch diesen nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zulässig.

C. Pflichten des Entleihers

  1. Der Entleiher verpflichtet sich, das eDorfauto ordnungsgem.. und entsprechend der Herstellerangaben zu behandeln. Der Entleiher hat die vorliegenden Nutzungsbedingungen stets einzuhalten. Es ist dem Entleiher untersagt, das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke, für motorsportliche Übungen oder für sonstige rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
  2. Der Entleiher verpflichtet sich, sich an die Betriebsanleitung, insbesondere das Kapitel für die Fahrzeugladung und die Sicherheitshinweise zu halten.
  3. Für Schäden, die durch eine Missachtung der Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise (insbesondere durch Missachtung der Ladevorgaben) des eDorfautos entstehen, wird von Seiten des Verleihers/Eigentümers nicht gehaftet.
  4. Der Entleiher verpflichtet sich, das eDorfauto in seiner Abwesenheit stets in gesichertem Zustand, laut Nutzerhandbuch, zu hinterlassen. 
  5. Rauchen, Essen und Tierbef.rderung im eDorfauto sind verboten.
  6. Der Entleiher verpflichtet sich, sich an die Straßenverkehrsordnung sowie an sämtliche verkehrsrechtliche Regelungen zu halten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird von Seiten des Eigentümers/Verleihers nicht für eventuelle Schäden gehaftet.
  7. Der Entleihers ist zur Übernahme der Kosten für m.gliche ordnungs- oder strafrechtliche Verfahren im Falle eines Versto.es gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des eDorfautos festgestellt werden, verpflichtet.
  8. Die Betriebsanleitung ist im Fahrzeug (Handschuhfach) aufzubewahren.
  9. Vor jeder Nutzung hat der Entleiher das eDorfauto auf Mängel und Sch.den zu kontrollieren und vorhandene Schäden die nicht bereits in der BuchungsApp dokumentiert sind dem Entleiher anzuzeigen.

D. Rückgabe des eDorfautos nach Nutzung

  1. Nach Ende der Nutzung muss das eDorfauto in einem sauberen Zustand übergeben werden.
  2. Wird das eDorfauto nicht in einem sauberen Zustand zurückgegeben, muss der Entleiher die Kosten für eine professionelle Reinigung tragen.
  3. Das eDorfauto ist nach Ende der Nutzung in einem einwandfreien Zustand an den Verleiher zu übergeben. Eventuell vorhandene Vorbeschädigungen sind in der BuchungsApp dokumentiert. Zusätzliche Schäden müssen durch den Entleiher mittels der App dokumentiert werden.

E. Schadensfälle

  1. Für Schäden am eDorfauto haftet der Entleiher.
  2. Das eDorfauto wird über den Eigentümer Vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 
    500,- €. Die Selbstbeteiligung muss im Falle eines selbstverursachten Schadens bis in Höhe von
    500,- € vom Entleiher/Fahrer übernommen werden.
  3. Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei und zudem die Versicherung unter der Notfallnummer benachrichtigen. Durch die Polizei muss ein Unfallprotokoll angefertigt werden.
    → siehe dazu „Verhalten im Schadensfall“ in der Informationsbroschüre.
  4. Abschleppkosten, die nicht unter die Vollkaskoversicherung fallen, sind vom Entleiher zu tragen. Der Entleiher ist zur Übernahme der Kosten im Falle einer nötigen Abschleppung des Fahrzeuges durch selbstverursachtes Liegenbleiben aufgrund von elektrischem Energiemangel verpflichtet. Achtung: Es ist nur ein Abschleppvorgang durch einen professionellen Betrieb gestattet, da fälschliches Abschleppen zu Schäden am Fahrzeug führen kann.
  5. Schäden, welche durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Entleihers verursacht werden, müssen vollständig vom Entleiher übernommen werden.
  6. Jeder Schaden, Defekt oder Mangel am Fahrzeug ist dem Eigentümer/Verleiher unverzüglich nach der Rückgabe mitzuteilen.